
Verantwortungsvolles Spielen und Spielerschutz
Richtlinien und Verfahren zum Schutz der Spieler in Liechtenstein1. Geltungsbereich und Zweck
Diese Richtlinien definieren die Anforderungen und Verfahren für verantwortungsvolles Spielen in Liechtenstein. Ziel ist die Sicherstellung sicherer, geordneter und transparenter Abläufe sowie die Prävention sozial schädlicher Auswirkungen des Glücksspiels. Die Regelungen gelten für sämtliche landbasierte Spielbanken in Liechtenstein. Die Überwachung erfolgt durch das Amt für Volkswirtschaft.
2. Ausschlusspflichten und Zugangsbeschränkungen
2.1 Obligatorischer Ausschluss
Ein Ausschluss vom Spielbetrieb ist zwingend umzusetzen, wenn:
- Anzeichen für Spielsucht bestehen,
- die finanzielle Situation verantwortungsvolles Spielen nicht zulässt,
- die Offenlegung der finanziellen Verhältnisse verweigert wird.
Die Sperre ist nach Feststellung der entsprechenden Umstände ohne Verzögerung zu veranlassen.
2.2 Finanzprüfungen
Personen, die regelmäßig oder mit hohen Einsätzen spielen, müssen ihre finanzielle Lage nachweisen. Fehlende oder unzureichende Nachweise führen zum Zugangsausschluss.
2.3 Altersverifikation
Der Zutritt zu Spielbanken wird ausschließlich nach erfolgreicher Altersverifikation gewährt. Die Kontrolle erfolgt beim Betreten der Spielbank.
3. Grenzüberschreitende Sperrlisten Liechtenstein-Schweiz
Seit dem 7. Januar 2025 gilt eine grenzüberschreitende Regelung zwischen Liechtenstein und der Schweiz. Personen, die in einem der beiden Länder gesperrt sind, erhalten auch im anderen Land keinen Zugang zu Spielbanken.
Die Sperrlisten werden elektronisch ausgetauscht. Rund 100.000 Spielsperren aus der Schweiz gelten nun in Liechtenstein, während liechtensteinische Sperren für die Schweiz übernommen werden.
Erfasste Daten:
- Nachname
- Vorname
- Adresse
- Sperrgrund
Die Datenverarbeitung dient ausschließlich der Umsetzung von Zugangsbeschränkungen.
4. Selbstausschluss
4.1 Beantragung
Ein Selbstausschluss ist zu jedem Zeitpunkt schriftlich oder elektronisch beantragbar. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Selbstausschluss wird nach Eingang des Antrags wirksam.
4.2 Aufhebung
Die Aufhebung eines selbst beantragten Ausschlusses ist ebenfalls schriftlich oder elektronisch möglich. Bei durch die Spielbank verhängtem Ausschluss entscheidet diese nach Prüfung einer möglichen Aufhebung.
5. Elektronisches Kontrollsystem
Veranstalter von Online-Glücksspielen sind zur Einrichtung eines elektronischen Kontrollsystems (ECS) verpflichtet. Das System umfasst sämtliche Server im Spielbetrieb und zeichnet unveränderbare Rohdaten auf.
Das Kontrollsystem hat folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Lückenlose Protokollierung sämtlicher Spielvorgänge
- Schutz gegen nachträgliche Änderungen
- Regelmäßige Überprüfungen und Wartungen
- Erfassung aller gesperrten Personen
6. Qualitätsmanagementsystem
Für Online-Glücksspieleinstalter ist der Betrieb eines wirksamen Qualitätsmanagementsystems vorgeschrieben, das auf Art und Umfang der Geschäftstätigkeit ausgerichtet ist. Das System muss die Einhaltung regulatorischer Vorgaben sicherstellen.
7. Unterstützung und Beratung
Bei Problemen mit Glücksspiel kann folgende Stelle kontaktiert werden:
- Telefon: 0800 040 080
Die Beratung erfolgt vertraulich. Casino Schaanwald arbeitet mit der Stiftung Maria Ebene zur Bereitstellung professioneller Unterstützung bei Spielsucht zusammen.
8. Aufsicht und Durchsetzung
Das Amt für Volkswirtschaft überwacht die Einhaltung der Vorschriften zum verantwortungsvollen Spielen. Bei Verstößen drohen Sanktionen wie Geldbußen, Lizenzentzug und Vermögenseinziehung.
Spielbanken sind zur Umsetzung der Richtlinien und zur regelmäßigen Überprüfung der Maßnahmen zum Spielerschutz verpflichtet.
9. Einschränkungen bei illegalem Online-Glücksspiel
Die grenzüberschreitende Sperrliste gilt nur für lizenzierte Spielbanken in Liechtenstein und der Schweiz. Nicht lizenzierte ausländische Anbieter sind ausgenommen. Spieleraktivitäten auf diesen Plattformen unterliegen keiner Kontrolle durch die Sperrliste.
10. Änderungen und Aktualisierungen
Diese Richtlinien können jederzeit angepasst werden, um gesetzlichen oder regulatorischen Änderungen Rechnung zu tragen. Anpassungen werden über die zuständigen Behörden veröffentlicht.
